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· Claus Lindemann

Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz: Beschäftigtendaten und Löschersuchen

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Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz: Beschäftigtendaten und Löschersuchen

In den letzten Wochen haben sich zwei wichtige Themen im Bereich des Datenschutzes entwickelt, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Im Folgenden werden wir uns mit den rechtlichen Anforderungen bei der Übermittlung von Beschäftigtendaten innerhalb von Konzernstrukturen und dem Umgang mit Löschersuchen nach der DSGVO beschäftigen.

Beschäftigtendaten im Konzern

Im Kontext moderner Unternehmensgruppen und Konzernstrukturen gewinnen Beschäftigtendaten zunehmend an Bedeutung. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat aktuelle Hinweise zur Verfügung gestellt, die die wichtigsten Aspekte der rechtlichen Anforderungen bei der Übermittlung von Beschäftigtendaten innerhalb von Matrixstrukturen beleuchten. Die Herausforderung für Datenschutzexperten besteht darin, diese Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Daten innerhalb des Konzerns ordnungsgemäß geschützt werden.

Löschersuchen erfüllen

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Umgang mit Löschersuchen nach der DSGVO. Die Betroffenenrechte nach Art. 12-23 DSGVO, insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSGVO), sind in der Praxis von großer Bedeutung. Ein Beitrag auf datenschutz-notizen.de zeigt, dass es oft einfacher aussieht, als es ist, diese Rechte zu erfüllen.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich mit den rechtlichen Anforderungen bei der Übermittlung von Beschäftigtendaten innerhalb von Konzernstrukturen auseinandersetzen müssen. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass sie die Löschersuchen ihrer Mitarbeiter ordnungsgemäß erfüllen und die Daten nach Maßgabe der DSGVO löschen.

Quellen

Wie kann regelwerker Ihnen helfen?

Bei regelwerker erhalten Sie umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen und der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen. Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Entwicklung eines geeigneten ISMS (Information Security Management System) und unterstützen Sie bei der Implementierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenintegrität und -verfügbarkeit.

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