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· Claus Lindemann

NIS-2 macht Ernst: Kryptografie ist Pflicht — und der Q-Day rückt näher

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Wer ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 aufbaut, kennt das Prinzip: Maßnahmen werden risikobasiert ausgewählt. Kryptografie steht zwar im Anhang A (Maßnahme 8.24), kann aber nach Abwägung auch ausgeklammert werden — wenn das Risiko als gering bewertet wird. NIS-2 lässt diesen Spielraum nicht.

Kryptografie: Von der Option zur Pflicht

Art. 21 Abs. 2 lit. h der NIS-2-Richtlinie schreibt explizit vor, dass betroffene Einrichtungen den „Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung” umsetzen müssen. Die deutsche Umsetzung im NIS2UmsuCG (§ 30 BSIG-neu) übernimmt diese Anforderung verbindlich.

Das bedeutet in der Praxis: Kryptografiekonzept, Schlüsselmanagement und die Absicherung von Daten in Übertragung und Speicherung sind für alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen keine optionalen Maßnahmen mehr — unabhängig davon, wie das individuelle Risikourteil ausfällt.

Der Unterschied zu ISO 27001 ist damit erheblich: Dort entscheiden Sie auf Basis Ihrer Risikoanalyse, ob und welche Kryptografiemaßnahmen Sie benötigen. Unter NIS-2 ist die Entscheidung bereits getroffen.

Was kommt als Nächstes: Der Q-Day

Gleichzeitig steht die gesamte klassische Public-Key-Kryptografie vor einer fundamentalen Herausforderung. Als Q-Day bezeichnet man den Zeitpunkt, an dem ein kryptografisch relevanter Quantencomputer (CRQC) in der Lage sein wird, die heute verbreiteten Verfahren — RSA, ECC, Diffie-Hellman — in vertretbarer Zeit zu brechen.

Konkrete Prognosen schwanken zwischen 2030 und 2040. Doch Geheimdienste und Standardisierungsgremien sind sich einig: Der Übergang muss jetzt beginnen. Der Grund liegt in einer besonders heimtückischen Angriffsstrategie:

„Harvest now, decrypt later” — Angreifer sammeln heute verschlüsselte Daten und entschlüsseln sie, sobald ein Quantencomputer verfügbar ist.

Wer sensible Daten mit langer Schutzfrist hat — Patente, Gesundheitsdaten, Verträge, Konstruktionspläne — ist damit bereits heute betroffen, auch wenn der eigentliche Angriff erst in Jahren stattfindet.

Post-Quantum-Kryptografie: Die Standards sind da

Das NIST hat 2024 die ersten Post-Quantum-Kryptografie-Standards (PQC) veröffentlicht:

  • ML-KEM (CRYSTALS-Kyber) — für Schlüsselaustausch und -kapselung
  • ML-DSA (CRYSTALS-Dilithium) — für digitale Signaturen
  • SLH-DSA (SPHINCS+) — hash-basierte Signaturen als konservative Alternative

Das BSI empfiehlt in seiner Technischen Richtlinie TR-02102 bereits die schrittweise Migration auf PQC-Verfahren und rät zu hybriden Verfahren, die klassische und quantensichere Kryptografie kombinieren — als Absicherung in beide Richtungen bis die Migration abgeschlossen ist.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

NIS-2-Compliance und PQC-Vorbereitung sind kein Widerspruch — sie ergänzen sich ideal. Wer jetzt sein Kryptografiekonzept für NIS-2 erarbeitet, sollte es direkt zukunftsfest aufsetzen:

  1. Krypto-Inventar erstellen: Welche Verfahren, Protokolle und Schlüssellängen sind im Einsatz? TLS-Versionen, Zertifikate, VPN, Code Signing, Festplattenverschlüsselung — alles auf den Tisch.
  2. Schutzbedarf und Datenlaufzeiten bewerten: Welche Daten müssen noch in 10–15 Jahren geschützt sein? Diese sind heute bereits gefährdet.
  3. Kryptografiekonzept dokumentieren: Pflicht unter NIS-2 und Grundlage für BSI-Prüfungen und Nachweise gegenüber Aufsichtsbehörden.
  4. PQC-Migration planen: Hybride Verfahren für neue Systeme einführen, Bestandssysteme auf PQC-Readiness prüfen.
  5. Mitarbeiter sensibilisieren: Art. 21 NIS-2 fordert ausdrücklich Schulungen — Kryptografie und ihre Bedeutung gehören dazu.

Fazit

NIS-2 zwingt Unternehmen, Kryptografie verbindlich umzusetzen. Der Q-Day gibt einen guten Grund, dabei nicht nur auf Compliance zu schauen, sondern auf echte Zukunftssicherheit. Wer sein Kryptografiekonzept jetzt aufbaut, kann beides in einem Schritt erledigen: NIS-2-Anforderungen erfüllen und den Grundstein für die Post-Quantum-Migration legen.

Der einzige Fehler wäre, damit zu warten.


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